Therapiezentrum Ober-Ramstadt

Arztpraxis für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Jan Schuhmacher und Kollegen


Antragsverfahren gesetzliche Krankenkasse
Eine Psychotherapie gehört nicht zu den "Regelleistungen" der Krankenkassen, sondern wird nur auf Antrag des Patienten gewährt.
Voraussetzung für den Zugang zur Psychotherapie ist, dass Sie mindestens eine 50-minütige (alternativ mind. 2 X 25 Min.)  Sprechstunde zur Klärung der Indikation  bei einem beliebigen kassenzugelassenen Psychotherapeuten in Anspruch genommen haben. Dieser stellt Ihnen darüber eine entsprechende Bescheinigung aus, die Sie gut aufbewahren müssen. Die Therapie kann dann bei dem gleichen einem anderen Psychotherapeuten begonnen werden, nachdem dort ein Therapieplatz frei ist, das kann erfahrungsgemäß jedoch mehrere Monate dauern. Manche Therapeuten bieten sog. „Akutbehandlungen“ an, wir in unserer Praxis derzeit jedoch in der Regel nicht.


Für jede Therapie stehen vor Beginn 2 Probesitzungen zur Verfügung.
Die Beantragung einer Kurzzeittherapie bei den gesetzlichen Krankenkassen eine reine Formsache und geht ohne einen externen Gutachter, dabei werden in einem ersten Schritt 12 Stunden genehmigt, in einem zweiten Schritt noch einmal 12 Stunden. Sollte die Kurzzeittherapie dann nicht ausreichen, kann ein Umwandlungsantrag in eine Langzeittherapie mit Gutachterverfahren gestellt werden.


Zur Beantragung einer Langzeittherapie bei den gesetzlichen Krankenkassen stellt der Therapeut nach einem von den Kassen vorgegebenen Schema ein Gutachten mit der Bezeichnung "Bericht an den Gutachter", in dem die Symptomatik, die ausführliche Lebensgeschichte, Hinweise auf körperliche und psychische Vorerkrankungen und die vorläufige Diagnose angegeben werden. Es folgt noch ein Behandlungsplan mit Angabe der benötigten Stundenanzahl (in der Regel weitere 36 Stunden) und letztlich die Prognose, also ein Hinweis darauf, ob der Therapeut eine Therapie bei dem Patienten für vielversprechend hält.


Dieser "Bericht an den Gutachter" wird in einem verschlossenen Umschlag und in anonymisierter Form - ohne Namensnennung - mit einem Zahlenkürzel zur Identifikation versehen via Krankenversicherung an einen Gutachter geschickt, meist sind dies lehrbeauftragte Dozenten oder Professoren oder Leiter psychologischer Institute, deren Namen der Therapeut aber erst erfährt, wenn der Gutachter seine Stellungnahme abgegeben hat. Die Inhalte des Berichtes bekommt ausschließlich der Gutachter zu Gesicht, niemand sonst kann oder darf darin Einblick nehmen, keinesfalls die Krankenkasse und nicht einmal der Patient, um den es geht, denn dieser Bericht ist kein Befundbericht, sondern eine diagnostische Hypothesenbildung zur Indikationsstellung. Die Krankenkassen haben als Kostenträger lediglich einen Anspruch darauf, die Behandlungsdiagnose zu erfahren, was auf einem gesonderten Formular geschieht.


Zur Erstellung der ausführlichen Lebensgeschichte ist es oft erforderlich, dass vom Patienten zu Beginn der Behandlung ein biografischer Fragebogen ausgefüllt werden muss, der dem Therapeuten die Erstellung des Gutachtens ermöglicht. Den Fragebogen aus meiner Praxis können Sie sich aus dem Download-Bereich herunterladen.


Bei jedem Therapieantrag, auch bei Verlängerungen, ist bei den allen gesetzlichen Kassen ein identisches Formular "Antrag des Patienten...." zu unterschreiben, dass mit den persönlichen Daten des Patienten vorausgefüllt vom Therapeuten in der Anmeldung ausgehändigt wird. Der Therapeut hat seinerseits zusätzlich zwei Formulare auszufüllen, er schickt dann alles zusammen an die Krankenkasse.


Keine Angst! Das alles hört sich zwar kompliziert an, aber im Grunde ist es ein formalisiertes Vorgehen, das meist ohne großen Aufwand für den Patienten und reibungslos verläuft.