Therapiezentrum Ober-Ramstadt
Arztpraxis für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Jan Schuhmacher und Kollegen
Antragsverfahren private Krankenkassen und Beihilfestellen
Eine Psychotherapie gehört nicht zu den "Regelleistungen" der Krankenkassen, auch nicht der privaten, sondern wird nur auf Antrag des Patienten gewährt.
Zur Beantragung einer Psychotherapie stellt der Therapeut nach einem von den Kassen vorgegebenen Schema ein Gutachten mit der Bezeichnung "Bericht an den Gutachter", in dem die Symptomatik, die ausführliche Lebensgeschichte, Hinweise auf körperliche und psychische Vorerkrankungen und die vorläufige Diagnose angegeben werden. Es folgt noch ein Behandlungsplan mit Angabe der benötigten Stundenanzahl und letztlich die Prognose, also ein Hinweis darauf, ob der Therapeut eine Therapie bei dem Patienten für vielversprechend hält.
Dieser "Bericht an den Gutachter" wird in einem verschlossenen Umschlag und in anonymisierter Form - ohne Namensnennung - mit einem Zahlenkürzel zur Identifikation versehen via Krankenversicherung an einen Gutachter geschickt, meist sind dies lehrbeauftragte Dozenten oder Professoren oder Leiter psychologischer Institute, deren Namen der Therapeut aber erst erfährt, wenn der Gutachter seine Stellungnahme abgegeben hat. Die Inhalte des Berichtes bekommt ausschließlich der Gutachter zu Gesicht, niemand sonst kann oder darf darin Einblick nehmen, keinesfalls die Krankenkasse und nicht einmal der Patient, um den es geht, denn dieser Bericht ist kein Befundbericht, sondern eine diagnostische Hypothesenbildung zur Indikationsstellung. Die Krankenkassen und Beihilfestellen haben als Kostenträger lediglich einen Anspruch darauf, die Behandlungsdiagnose zu erfahren, was auf einem gesonderten Formular geschieht.
Zur Erstellung der ausführlichen Lebensgeschichte ist es oft erforderlich, dass vom Patienten zu Beginn der Behandlung ein biografischer Fragebogen ausgefüllt werden muss, der dem Therapeuten die Erstellung des Gutachtens ermöglicht. Den Fragebogen aus meiner Praxis können Sie sich aus dem Download-Bereich herunterladen.
Bei den privaten Krankenversicherungen ist zu beachten, dass - im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungen - alle Kassen unterschiedliche Formulare benutzen, die sich zudem häufig ändern. Daher können diese Formulare nicht vom Therapeuten vorrätig gehalten werden, der Patient muss sich selbst bei seiner Kasse um die Antragsformulare für die Psychotherapie kümmern und diese dem Therapeuten mitbringen.
Bei Beamten, die beihilfeberechtigt sind, besteht meistens gleichzeitig eine private Krankenversicherung. In der Regel müssen hier trotzdem keine zwei Berichte an den Gutachter erstellt werden, sondern die Krankenkassen schließen sich dem Urteil des Gutachters der Beihilfestelle an, an diese Stelle muss daher der Antrag mit dem Bericht an den Gutachter zuerst gerichtet werden. Dazu hat auch jede Beihilfestelle eigene Formulare (meist zum Download auf den Beihilfe-Homepages), die der Patient, genau wie bei den privaten Krankenversicherungen selbst besorgen muss und dem Therapeuten abgibt. Wenn die Beihilfestelle genehmigt hat, bekommt der Patient von dort eine Mitteilung, die er an seine private Krankenkasse weiterleiten kann.
Der Therapeut schickt, wenn alle Formulare ausgefüllt sind und sein Bericht an den Gutachter fertig ist, alles an die Beihilfestelle und/oder die private Krankenversicherung.
Keine Angst! Das alles hört sich zwar kompliziert an, aber im Grunde ist es ein formalisiertes Vorgehen, das meist ohne großen Aufwand für den Patienten und reibungslos verläuft.
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