Therapiezentrum Ober-Ramstadt
Arztpraxis für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Jan Schuhmacher und Kollegen
Behandlungsdauer
Gesetzliche Kassen:
Für jede Therapie stehen vor Beginn 2 Probesitzungen zur Verfügung.
Es werden ohne Gutachterverfahren in einem ersten Schritt 12 Stunden genehmigt, in einem zweiten Schritt noch einmal 12 Stunden. Sollte die Kurzzeittherapie dann nicht ausreichen, kann ein
Umwandlungsantrag in eine Langzeittherapie mit Gutachterverfahren gestellt werden.
Bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie werden eine Kurzzeittherapie von 24 Sitzungen (2 X 12) und eine Langzeittherapie von 60 Sitzungen (Standard) zu unterschieden.
Wenn zu Beginn der Behandlung zunächst Kurzzeittherapie von 24 Sitzungen beantragt wurde und sich dann im Verlauf dann herausstellt, dass das Stundenkontingent nicht ausreicht, um die relevanten
Themen ausreichend zu bearbeiten, kann ein Antrag auf Umwandlung in eine Langzeittherapie von insgesamt 60 Stunden gestellt werden. Ein Antrag auf Langzeittherapie kann aber auch von Anfang an
gestellt werden. Wenn während einer Langzeittherapie deutlich wird, dass die Standard-Stundenzahl von 60 Sitzungen nicht ausreicht, um alle für die Erkrankung wichtigen Lebensthemen zu
besprechen, kann in einem weiteren Bewilligungsschritt noch einmal ein Kontingent von weiteren 40 Sitzungen beantragt werden (auf max. 100 Std. insgesamt).
Private Kassen und Beihilfe:
Für jede Therapie stehen vor Beginn 5 Probesitzungen zur Verfügung.
Bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie werden eine Kurzzeittherapie von 25 Sitzungen und eine Langzeittherapie von 50 Sitzungen (Standard) zu unterschieden, in jedem Fall
muss ein Gutachterverfahren in die Wege geleitet werden.
Wenn zu Beginn der Behandlung zunächst Kurzzeittherapie von 25 Sitzungen beantragt wurden und sich dann im Verlauf dann herausstellt, dass das Stundenkontingent nicht ausreicht, um die relevanten
Themen ausreichend zu bearbeiten, kann ein Antrag auf Umwandlung in eine Langzeittherapie von insgesamt 50 Stunden gestellt werden. Ein Antrag auf Langzeittherapie kann aber auch von Anfang an
gestellt werden. Wenn während einer Langzeittherapie deutlich wird, dass die Standard-Stundenzahl von 50 Sitzungen nicht ausreicht, um alle für die Erkrankung wichtigen Lebensthemen zu
besprechen, kann in einem zweiten Bewilligungsschritt noch einmal ein Kontingent von weiteren 30 Sitzungen beantragt werden, in einen dritten Bewilligungsschritt weitere 20 Sitzungen (aber nur in
besonderen Fällen) auf max. 100 Std. insgesamt.
Bei manchen privaten Krankenkassen gibt es Verträge mit 20 oder 30 Sitzungen pro Kalenderjahr. Hier ist es bei Planung einer Langzeittherapie oft sinnvoll, einen 14-tägigen Rhythmus zu in
vereinbaren, wenn es das Krankheitsbild erlaubt. Eine maximale Stundenzahl ist in diesen Fällen meist nicht festgelegt.
Gültig für gesetzliche und private Kassen und Beihilfe:
Die Therapiedauer kann auch verkürzt werden, wenn der Therapeut und oder der Patient zu dem Schluss kommen, dass die Bearbeitung der relevanten Themen ausgereicht hat, um von da an die Konflikte
selbst, das heißt ohne weitere therapeutische Unterstützung zu meistern. Die einzelnen Sitzungen dauern jeweils 50 Minuten und schließen die Terminabsprache und Klärung der Formalitäten
ein. Die Dauer der gesamten Therapie hängt letztendlich davon ab, ob die Sitzungen wöchentlich, 14-tägig oder sporadisch, wie es bei Schichtarbeitern häufig nicht anders machbar ist,
stattfinden und ob es längere Unterbrechungen gibt. Als Minimum kann daher ein halbes Jahr bei einer Kurzzeittherapie angenommen werden.
Welche Therapiedauer am Anfang beantragt wird hängt von der Diagnose, der Schwere der Erkrankung, der Chronifizierung und dem daraus resultierenden Behandlungsplan ab, wird aber niemals über den
Kopf des Patienten hinweg, sondern in einem offenen Dialog mit dem Therapeuten ein gemeinsam festgelegt.
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